Kurzarbeitergeld Zeitnachweise führen - Template
Formular Zeitnachweis zum Download
Für Unternehmen in Kurzarbeit empfiehlt es sich dringend Zeitnachweise zu führen bzw. führen zu lassen, insbesondere für diejenigen, die nicht stempeln. Die Arbeitsagenturen werden entsprechende Prüfungen zum Kurzarbeitsumfang im Nachhinein veranlassen. Ein teilautomatisiertes Formular zur Zeiterfassung finden Sie auch bei uns im P3-Portal: Zeitnachweis Time Sheet
In dem Formular werden alle geleisteten Stunden seitens des Mitarbeitenden erfasst und mit unterschiedlichen Lohnarten ausgewiesen, so dass Ende des Monats die Abrechnung auf einen Blick erkennen kann, wie viel Prozent der Mitarbeitende im Verhältnis zu seiner regulären Arbeitszeit gearbeitet hat und wie viele Stunden auf Arbeitsleistung, Urlaub, Krank, Feiertage etc. entfallen sind.
Blog im P3-Portal
Viele machen sich im Moment verrückt mit allen möglichen Sonderfällen bei der KUG-Abrechnung. Ja, die gibt es, und ein paar davon finden Sie auch in unserem Blog im P3-Portal. Es hilft allerdings, wenn man sich bei der KUG-Abrechnung vor Augen hält, dass im Endeffekt immer auf das Netto abgezielt wird, die Brutto-Abrechnung also im Prinzip erst einmal normal durchläuft. Dass damit Einmalzahlungen nicht KUG-relevant werden und variable Löhne in 3-Monats-Durchschnitten herangezogen werden, dürfte sich von selbst verstehen. In der absoluten Realität erhalten die Mitarbeiter damit auch nur ungefähr 60 bzw. 67% Ihres Nettoverdienstes.
Prozessbeschreibungen Kurzarbeitergeld anmelden und abrechnen kostenlos zum Download
Vergessen Sie nicht, sich noch unsere beiden Musterprozesse IST-Prozess Kurzarbeitergeld (KUG) anmelden und Kurzarbeitergeld (KUG) abrechnen über unser P3-Portal herunterzuladen - kostenlos während der Corona-Krise.
Die ermöglichen es Ihnen, sich die Thematik Kurzarbeit auf einen Blick zu erschließen und sich einen soliden Gesamtüberblick darüber zu verschaffen - in Kürze und ohne langwieriges Einlesen.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr griffbereit haben, melden Sie sich bitte kurz per E-Mail unter info@hr-next.de oder rufen Sie uns eben unter 0201/ 171 255-0 an.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Unternehmen
... und außerdem ein schönes Osterfest
Ihr HR|next Team
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