Muss man die Kind-krank-Meldung als Arbeitgeber eigentlich prüfen?

Doch leider ist es in der Tat so, dass die HR-Abteilung jede Mitteilung hinsichtlich Anspruch zunächst prüft und in der Zeitwirtschaft erfasst, bzw. EEL-Mitteilung anstößt, wenn dies auch korrekt ist.

Das hat viele Gründe.

 

  • Einerseits haben nicht alle Personengruppen Anspruch auf Kinder-Krankengeld. Diese sind vielleicht durch eine BV oder Tarif gleich gestellt, allerdings werden sie anders gehandhabt.
  • Dann geht es noch um den Anspruch selbst, der geprüft wird. Wer wieviel Anspruch hat ist gesetzlich komplex geregelt. Steht der Anspruch fest, wird geprüft, wie viel schon genommen wurde und wie viel übrig ist. Erst danach wird entschieden, ob die Meldung Kind-krank in Ordnung ist.

 

Tatsache ist: Wenn die Meldung eintrifft, hat der Mitarbeitende schon entschieden, zuhause zu bleiben, um das Kind zu betreuen – ob ein Kontingent da ist oder nicht.

Macht es dann Sinn an dem veralteten Kontroll-Prozess festzuhalten?

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