e-AU und wie man viel administrative Zeit sparen kann

Mit Abschaffung des manuellen Krankenattestes wurde das digitale Attest verpflichtend. Zumindest für einen Großteil der Mitarbeitenden. Geringfügig Beschäftigte, privat Versicherte etc. laufen noch auf dem alten Ablaufprozess.

Verpflichtend wurde das Attest eigentlich für die Mitarbeitenden, die dem Arbeitgeber nun kein Krankenattest mehr abgeben können, weil es nicht mehr ausgestellt wird. Das digitale Attest kann vom Arbeitgeber via Schnittstelle bei den Krankenkassen abgeholt werden. Um es abzuholen, bedarf es mind. des Start-Datums der Krankmeldung.

Die Arbeitgeber haben nun unterschiedliche Prozesse eingeführt, wie die Information der Krankmeldung vom Mitarbeitenden übermittelt wird. Teilweise per E-Mail, teilweise über ein App oder telefonisch über Vorgesetzte etc. Mit Erhalt der Information wird diese in der Entgeltabrechnung erfasst und per Schnittstelle an die Krankenkasse übermittelt. Dieser Abholbefehl führt dazu, dass die Rückmeldung der Krankenasse eine digitale Meldung liefert mit dem Hinweis, Attest vorhanden ja/nein. Bei nein, fordert der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auf, den Nachweis zu bringen, der in der Regel auch geliefert wird. Mithilfe des Nachweises wird der Fall wiederum mündlich mit der Krankenkasse geklärt.

Das einzige Ziel des digitalen Attests bzw. des Abrufens des digitalen Attests ist der Beweis, dass der Mitarbeitende tatsächlich beim Arzt war und nicht einfach nur behauptete er wäre dort gewesen. Schließlich könnte man ja sonst einen Tag blau machen.

Wichtig: die e-AU hängt nicht mit der EEL zusammen.

Viele glauben, dass die EEL-Mitteilung an die Krankenkasse – also die Abfrage nach zusammenhängender Krankheit aufbauend auf die e-AU Abfrage ist. Dem ist aber nicht so. Es sind zwei komplett unterschiedliche Ablaufprozesse. Das eine bedingt nicht das andere.

Warum also fragen trotzdem alle Personalabteilungen jedes digitale Attest ab? Warum unterstellt man jedem Mitarbeitende, dass er potenziell betrügen möchte. Warum vertraut man den Mitarbeitenden nicht einfach, wenn sie sagen, sie waren beim Arzt? Das ist beinahe so, als würde die Polizei jeden Tag jeden Fahrzeughalter anhalten und prüfen wollen, ob er nicht betrunken ist.

Wer Zeit sparen möchte, der lässt sich via E-Mail, App, telefonisch melden, wenn der Mitarbeitende beim Arzt war und wie lange er krankgeschrieben ist. Diese Abwesenheit wird sehr wohl erfasst.

Allerdings stoppt man das pauschale Abholen und Abgleichen des digitalen Attests. Im Zweifel kann bei Bedarf jederzeit individuell eine Abfrage gestellt werden.

Die Entgeltunterbrechung wird übrigens über den Prozess der EEL-Meldung weiter sichergestellt.

Gerne stehen wir Ihnen für einen Austausch zur Verfügung.

Ihr HR|next Team

 

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